Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001

Rechtsprechung
   EuGH, 21.03.2002 - C-298/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4619
EuGH, 21.03.2002 - C-298/99 (https://dejure.org/2002,4619)
EuGH, Entscheidung vom 21.03.2002 - C-298/99 (https://dejure.org/2002,4619)
EuGH, Entscheidung vom 21. März 2002 - C-298/99 (https://dejure.org/2002,4619)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,4619) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 85/384/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Befähigungsnachweise auf dem Gebiet der Architektur - Zugang zum Beruf des Architekten - Artikel 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 49 EG)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Italien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    Richtlinie 85/384, Artikel 7
    1. Freizügigkeit - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Architekten - Anerkennung der Diplome und Befähigungsnachweise - Aufstellung von nationalen Listen der Befähigungsnachweise, die automatisch anzuerkannen sind - Verpflichtungen der ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats durch die Nichtumsetzung der Richtlinie 85/384/EWG; Gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise auf dem Gebiet der Architektur; Maßnahmen zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 85/384/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Befähigungsnachweise auf dem Gebiet der Architektur - Zugang zum Beruf des Architekten - Artikel 59 EG-Vertrag [nach Änderung jetzt Artikel 49 EG]

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Europarecht - Zugang zum Beruf des Architekten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 49 EG) - Unzutreffende und/oder unvollständige Umsetzung der Richtlinie 85/384/EWG des Rates vom 10. Juni 1985 für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2002, I-3129
  • NZBau 2002, 512 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 20.03.1997 - C-96/95

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 21.03.2002 - C-298/99
    Was das auf die unmittelbare Wirkung des Artikels 4 Absatz 1 Unterabsatz 2 und Absatz 2 sowie der Artikel 11 Buchstabe k siebter Gedankenstrich und 14 der Richtlinie 85/384 gestützte Vorbringen der italienischen Regierung angeht, ist darauf hinzuweisen, dass ein Mitgliedstaat sich nach ständiger Rechtsprechung nicht auf die unmittelbare Wirkung einer Richtlinie berufen kann, um sich von der Verpflichtung zu befreien, rechtzeitig zur Erreichung des Ziels dieser Richtlinie geeignete Durchführungsmaßnahmen zu ergreifen (siehe in diesem Sinne die Urteile vom 6. Mai 1980 in der Rechtssache 102/79, Kommission/Belgien, Slg. 1980, 1473, Randnr. 12, und vom 20. März 1997 in der Rechtssache C-96/95, Kommission/Deutschland, Slg. 1997, I-1653, Randnr. 37).

    Diese Voraussetzung ist besonders wichtig, wenn die Richtlinie darauf abzielt, den Angehörigen anderer Mitgliedstaaten Rechte zu verleihen (vgl. Urteil vom 23. März 1995 in der Rechtssache C-365/93, Kommission/Griechenland, Slg. 1995, I-499, Randnr. 9, und Urteil Kommission/Deutschland, Randnr. 35).

  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

    Auszug aus EuGH, 21.03.2002 - C-298/99
    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der vorübergehende Charakter einer Dienstleistung nicht ausschließt, dass der Dienstleistungserbringer im Sinne des Vertrages sich im Aufnahmemitgliedstaat eine gewisse Infrastruktur (einschließlich eines Büros, einer Praxis oder einer Kanzlei) einrichtet, soweit diese Infrastruktur für die Erbringung der fraglichen Dienstleistungen erforderlich ist (Urteil vom 30.November 1995 in der Rechtssache C-55/94, Gebhard, Slg. 1995, I-4165, Randnr. 27, und vom 7. März 2002 in der Rechtssache C-145/99, Kommission/Italien, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.
  • EuGH, 06.05.1980 - 102/79

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 21.03.2002 - C-298/99
    Was das auf die unmittelbare Wirkung des Artikels 4 Absatz 1 Unterabsatz 2 und Absatz 2 sowie der Artikel 11 Buchstabe k siebter Gedankenstrich und 14 der Richtlinie 85/384 gestützte Vorbringen der italienischen Regierung angeht, ist darauf hinzuweisen, dass ein Mitgliedstaat sich nach ständiger Rechtsprechung nicht auf die unmittelbare Wirkung einer Richtlinie berufen kann, um sich von der Verpflichtung zu befreien, rechtzeitig zur Erreichung des Ziels dieser Richtlinie geeignete Durchführungsmaßnahmen zu ergreifen (siehe in diesem Sinne die Urteile vom 6. Mai 1980 in der Rechtssache 102/79, Kommission/Belgien, Slg. 1980, 1473, Randnr. 12, und vom 20. März 1997 in der Rechtssache C-96/95, Kommission/Deutschland, Slg. 1997, I-1653, Randnr. 37).
  • EuGH, 07.03.2002 - C-145/99

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 21.03.2002 - C-298/99
    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der vorübergehende Charakter einer Dienstleistung nicht ausschließt, dass der Dienstleistungserbringer im Sinne des Vertrages sich im Aufnahmemitgliedstaat eine gewisse Infrastruktur (einschließlich eines Büros, einer Praxis oder einer Kanzlei) einrichtet, soweit diese Infrastruktur für die Erbringung der fraglichen Dienstleistungen erforderlich ist (Urteil vom 30.November 1995 in der Rechtssache C-55/94, Gebhard, Slg. 1995, I-4165, Randnr. 27, und vom 7. März 2002 in der Rechtssache C-145/99, Kommission/Italien, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.
  • EuGH, 23.03.1995 - C-365/93

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 21.03.2002 - C-298/99
    Diese Voraussetzung ist besonders wichtig, wenn die Richtlinie darauf abzielt, den Angehörigen anderer Mitgliedstaaten Rechte zu verleihen (vgl. Urteil vom 23. März 1995 in der Rechtssache C-365/93, Kommission/Griechenland, Slg. 1995, I-499, Randnr. 9, und Urteil Kommission/Deutschland, Randnr. 35).
  • EuGH, 11.07.1991 - C-296/90

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 21.03.2002 - C-298/99
    Aufgrund des Urteils vom 11. Juli 1991 in der Rechtssache C-296/90 (Kommission/Italien, Slg. 1991, I-3847), in dem der Gerichtshof festgestellt hat, dass die Italienische Republik die zur Umsetzung der Richtlinie 85/384 in ihrer innerstaatlichen Rechtsordnung erforderlichen Maßnahmen nicht getroffen hatte, hat dieser Mitgliedstaat die Dekrete Nrn. 129/92 und 776/94 erlassen.
  • EuGH, 13.12.2007 - C-465/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

    Zudem erschwert die Beschränkung des räumlichen Geltungsbereichs der Erlaubnis, die den Dienstleistungserbringer verpflichtet, gemäß Art. 136 des Testo unico in jeder Provinz, in der er seine Tätigkeiten ausüben möchte, eine Erlaubnis zu beantragen - wobei daran zu erinnern ist, dass Italien in 103 Provinzen aufgeteilt ist - die Ausübung der Dienstleistungsfreiheit noch zusätzlich (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. März 2002, Kommission/Italien, C-298/99, Slg. 2002, I-3129, Randnr. 64).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-407/19

    Katoen Natie Bulk Terminals und General Services Antwerp -

    102 Urteile vom 21. März 2002, Kommission/Italien (C-298/99, EU:C:2002:194, Rn. 64), und vom 13. Dezember 2007, Kommission/Italien (C-465/05, EU:C:2007:781, Rn. 59).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2006 - C-134/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 43 EG

    28 - Vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 21. März 2002 in der Rechtssache C-298/99 (Kommission/Italien, Slg. 2002, I-3129, Randnr. 64).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-298/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,17781
Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-298/99 (https://dejure.org/2001,17781)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13.09.2001 - C-298/99 (https://dejure.org/2001,17781)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13. September 2001 - C-298/99 (https://dejure.org/2001,17781)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,17781) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Italien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 85/384/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Befähigungsnachweise auf dem Gebiet der Architektur - Zugang zum Beruf des Architekten - Artikel 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 49 EG)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2002, I-3129
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 03.06.1992 - C-287/91

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-298/99
    1986, L 87, S. 36.8: - Die Kommission verweist auf das Urteil vom 3. Juni 1992 in der Rechtssache C-287/91 (Kommission/Italien, Slg. 1992, I-3515, Randnr. 7).

    10: - Urteil in der Rechtssache C-287/91 (zitiert in Fußnote 8).

    13: - Urteile vom 3. März 1988 in der Rechtssache 116/86 (Kommission/Italien, Slg. 1988, 1323, Randnr. 15) und vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-358/98 (Kommission/Italien, Slg. 2000, I-1255, Randnr. 17).

    15: - Die Kommission verweist auf das Urteil vom 27. November 1990 in der Rechtssache C-209/88 (Kommission/Italien, Slg. 1990, I-4313, Randnr. 14).

    17: - Vgl. Schlussanträge vom 10. Dezember 1996 von Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache C-45/95 (Kommission/Italien, Slg. 1997, I-3605, Nr. 31).

    19: - Die Kommission nennt das Urteil vom 1. Juni 1995 in der Rechtssache C-40/93 (Kommission/Italien, Slg. 1995, I-1319, Randnr. 23).

    25: - Siehe zur Beweislast der Kommission die Urteile vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache C-160/94 (Kommission/Spanien, Slg. 1997, I-5851, Randnr. 17), vom 9. Februar 1994 in der Rechtssache C-119/92 (Kommission/Italien, Slg. 1994, I-393, Randnr. 37) und vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-249/88 (Kommission/Belgien, Slg. 1991, I-1275, Randnr. 6).

  • EuGH, 06.05.1980 - 102/79

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-298/99
    9: - Die Kommission verweist auf die Urteile vom 6. Mai 1980 in der Rechtssache 102/79 (Kommission/Belgien, Slg. 1980, 1473, Randnr. 12) und vom 20. März 1997 in der Rechtssache C-96/95 (Kommission/Deutschland, Slg. 1997, I-1653 Randnr. 37).

    11: - Urteile in den Rechtssachen C-96/95 und 102/79 (zitiert in Fußnote 9).

    25: - Siehe zur Beweislast der Kommission die Urteile vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache C-160/94 (Kommission/Spanien, Slg. 1997, I-5851, Randnr. 17), vom 9. Februar 1994 in der Rechtssache C-119/92 (Kommission/Italien, Slg. 1994, I-393, Randnr. 37) und vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-249/88 (Kommission/Belgien, Slg. 1991, I-1275, Randnr. 6).

  • EuGH, 01.06.1995 - C-40/93

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-298/99
    19: - Die Kommission nennt das Urteil vom 1. Juni 1995 in der Rechtssache C-40/93 (Kommission/Italien, Slg. 1995, I-1319, Randnr. 23).

    20: - Urteil in der Rechtssache C-40/93 (zitiert in Fußnote 19).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht